Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Girofood GmbH für den Dienst „Girando Shop-Systeme". Stand: Juni 2026.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung des Dienstes „Girando Shop-Systeme" (nachfolgend „Dienst") zwischen der Girofood GmbH, Königsallee 35, 71638 Ludwigsburg (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher (§ 13 BGB).
(3) „Kunde" ist der gastronomische Betrieb (z. B. Pizza- oder Lieferdienst), der den Dienst nutzt. „Endkunde" ist der Besteller, der über den Dienst beim Kunden bestellt.
(4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden einen digitalen Direktbestellkanal als softwarebasierten Dienst (SaaS) zur Verfügung. Der Leistungsumfang umfasst je nach Buchung insbesondere:
a) eine mobil optimierte Bestell-Website / einen Online-Shop unter einer dem Kunden zugeordneten Adresse;
b) einen KI-gestützten Bestellkanal über die WhatsApp Business Platform;
c) eine zentrale Übersicht (Dashboard) für Bestellungen, Status und Auszahlungen;
d) Funktionen zur Reaktivierung von Kunden (Retargeting);
e) Hosting, Betrieb, Wartung und Pflege des Dienstes;
f) Investitionen in Werbung nach Maßgabe von § 9;
g) einen Rabatt auf Girando-Rohwaren nach Maßgabe von § 10.
(2) Der Anbieter richtet Speisekarte, Preise und Branding nach den Angaben des Kunden ein. Maßgeblich für den geschuldeten Leistungsumfang ist die jeweilige Leistungsbeschreibung bzw. das gewählte Paket.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, den Dienst weiterzuentwickeln, zu aktualisieren und einzelne Funktionen zu ändern, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen erhalten bleibt.
(4) Der Anbieter ist nicht Verkäufer der über den Kanal vertriebenen Speisen und Getränke. Insoweit wird ausschließlich der Kunde Vertragspartner des Endkunden (siehe § 11).
§ 3 Zustandekommen des Vertrags, Pilotpartnerschaft
(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit Absenden des Anmelde-/Bestellformulars oder Unterzeichnung eines Auftrags gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Bestätigung durch den Anbieter in Textform oder mit Bereitstellung des Dienstes zustande.
(3) „Pilotpartner" sind Kunden, die im Rahmen des Vorverkaufs zu den jeweils kommunizierten Sonderkonditionen abschließen. Diese Konditionen gelten für die vereinbarte Dauer.
(4) Der geplante Starttermin des Dienstes ist der 01.09.2026. Dieser Termin ist ein geplanter Termin und kein verbindlicher Fixtermin. Verzögert sich der Start, gelten die Rechte aus § 5.
§ 4 Leistungserbringung, Onboarding, Mitwirkungspflichten
(1) Der Anbieter erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem jeweiligen Stand der Technik.
(2) Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Einrichtung erforderlichen Informationen und Inhalte bereit (insbesondere Speisekarte, Preise, Öffnungszeiten, Liefergebiet, Mindestbestellwert, Logo, Bilder, Impressums- und Kontaktdaten, WhatsApp-Nummer).
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, verschieben sich Termine entsprechend; hierdurch entstehende Mehraufwände kann der Anbieter gesondert berechnen.
(4) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner und hält seine Kontaktdaten aktuell.
§ 5 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Rücktritt
(1) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf (12) Monate ab Go-Live (Bereitstellung zur produktiven Nutzung).
(2) Innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Go-Live kann der Kunde ohne Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten (vertragliches Rücktrittsrecht). Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht, da der Kunde Unternehmer ist.
(3) Wird der Dienst nicht binnen einer angemessenen Nachfrist nach dem geplanten Starttermin bereitgestellt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach § 16.
(4) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist oder gegen wesentliche Pflichten aus diesen AGB verstößt.
(6) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 6 Vergütung, Provision, Fälligkeit
(1) Die monatliche Grundgebühr beträgt 99,00 € zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie umfasst Shop, WhatsApp-Bestellung, Hosting, Pflege, ein Werbebudget sowie den Rohwaren-Rabatt nach § 10.
(2) Zusätzlich erhält der Anbieter eine Provision in Höhe von 12 % auf den Wert der über den Dienst (Shop und WhatsApp) abgewickelten Bestellungen. Die ersten drei (3) Monate ab Go-Live sind provisionsfrei.
(3) Provisionsbasis ist der Netto-Bestellwert ohne Liefergebühren, Trinkgelder und externe Zahlungsgebühren. Für stornierte Bestellungen, No-Shows und Rückerstattungen fällt keine Provision an bzw. wird eine bereits berechnete Provision gutgeschrieben.
(4) Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Grundgebühr ist monatlich im Voraus fällig; die Provision wird im Rahmen der Zahlungsabwicklung (§ 7) bzw. monatlich abgerechnet.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie den Dienst nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich offener Forderungen zu sperren.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Grundgebühr mit einer Ankündigungsfrist von sechs (6) Wochen zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode angemessen anzupassen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen, gilt die Anpassung als angenommen; auf das Widerspruchsrecht und die Folgen wird in der Ankündigung hingewiesen.
§ 7 Zahlungsabwicklung, Auszahlung
(1) Die Zahlungen der Endkunden werden über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Die Beträge fließen unmittelbar dem Kunden zu. Der Anbieter ist nicht Inhaber der Endkundengelder und ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG).
(2) Der Kunde kann sein Guthaben im Rahmen der Möglichkeiten des Zahlungsdienstleisters jederzeit auszahlen lassen.
(3) Die Provision des Anbieters wird im Rahmen der Zahlungsabwicklung einbehalten oder gesondert abgerechnet.
(4) Es gelten ergänzend die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters. Etwaige Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt, soweit nicht anders vereinbart, der Kunde.
§ 8 WhatsApp-Bestellkanal und Nachrichten
(1) Der WhatsApp-Bestellkanal wird über die WhatsApp Business Platform betrieben. Es gelten ergänzend die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen von Meta/WhatsApp.
(2) Proaktive Marketing-Nachrichten an Endkunden erfolgen nur bei Vorliegen einer wirksamen Einwilligung (Opt-in). Der Kunde stellt sicher, dass für von ihm bereitgestellte Kontakte die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
§ 9 Werbung und Marketing
(1) Der Anbieter investiert auf eigene Kosten in Werbung für den Kanal des Kunden, beispielsweise über Instagram und Google.
(2) Art, Umfang, Kanäle und Zeitpunkt der Werbemaßnahmen liegen im Ermessen des Anbieters. Ein Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Werbebudget, bestimmte Reichweiten oder bestimmte Umsatzergebnisse besteht nicht.
§ 10 Rabatt auf Girando-Rohwaren
(1) Der Anbieter gewährt dem Kunden als Bestandteil der in der monatlichen Grundgebühr nach § 6 enthaltenen Mitgliederleistungen einen Rabatt auf den Bezug von Girando-Rohwaren. „Girando-Rohwaren" sind die vom Anbieter in seiner Eigenschaft als B2B-Lebensmittel-Großhändler angebotenen Rohwaren, Zutaten und Lebensmittel (z. B. Käse, Mehl und weitere Lebensmittel/Zutaten). Der Rabattsatz beträgt 4 % und bleibt für die Dauer der jeweiligen Mitgliedschaft unverändert. Der Rabatt wird ausschließlich gewährt, solange eine aktive Mitgliedschaft im Dienst „Girando Shop-Systeme" besteht (vgl. §§ 3 und 5); zur zeitlichen Wirksamkeit während der Testphase siehe Absatz 2.
(2) Der Rabatt wird erst für Bestellungen von Girando-Rohwaren gewährt, die nach Ablauf der vierzehntägigen Rücktrittsfrist nach § 5 Abs. 2 aufgegeben werden. Für Bestellungen innerhalb dieser Frist werden die Girando-Rohwaren zunächst ohne Rabatt zum regulären Netto-Listenpreis berechnet. Der Kunde kann durch ausdrückliche Erklärung in Textform auf das Rücktrittsrecht nach § 5 Abs. 2 verzichten; in diesem Fall wird der Rabatt bereits ab Beginn der Mitgliedschaft gewährt. Tritt der Kunde innerhalb der Frist wirksam zurück, besteht für in diesem Zeitraum bezogene Girando-Rohwaren kein Anspruch auf den Rabatt; ein dennoch gewährter Rabatt wird nachberechnet und ist vom Kunden auszugleichen.
(3) Der Bezug von Girando-Rohwaren erfolgt auf Grundlage eines hiervon rechtlich getrennten, eigenständigen Kaufvertrags (Warenkauf) zwischen dem Kunden und dem Anbieter in dessen Eigenschaft als Großhändler. Für diesen Warenkauf gelten ausschließlich die gesonderten Liefer- und Verkaufsbedingungen sowie die jeweils gültigen Preislisten des Anbieters als Großhändler. Die vorliegenden AGB regeln allein den SaaS-Dienst „Girando Shop-Systeme" und nicht den Warenkauf; sie begründen insbesondere keine kauf- oder lieferrechtlichen Pflichten des Anbieters in Bezug auf den Bezug von Girando-Rohwaren. Der Rabatt nach Absatz 1 stellt die alleinige Verknüpfung zwischen der Mitgliedschaft und dem Warenkauf dar.
(4) Bemessungsgrundlage des Rabatts ist der reine Netto-Warenwert (Artikel-Listenpreis) zu den jeweils gültigen Netto-Listenpreisen des Anbieters als Großhändler zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung. Nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden die gesetzliche Umsatzsteuer, Fracht- und Lieferkosten, Pfand sowie sonstige Zuschläge (z. B. Mindermengen-, Express- oder Energiezuschläge); auf diese Bestandteile wird der Rabatt nicht gewährt.
(5) Der Rabatt wird automatisch als Abzug auf den Netto-Listenpreis in der jeweiligen Rohwaren-Rechnung berücksichtigt und dort gesondert ausgewiesen. Enthalten die gesonderten Liefer- und Verkaufsbedingungen des Anbieters als Großhändler eigene Preis-, Rabatt- oder Skontoregelungen, so regelt dieser § 10 ausschließlich den Mitglieder-Rabatt nach Absatz 1; im Übrigen gelten die gesonderten Liefer- und Verkaufsbedingungen.
(6) Eine Doppel- oder Mehrfachrabattierung ist ausgeschlossen. Der Rabatt gilt nicht zusätzlich auf bereits reduzierte Artikel, Aktions- oder Sonderpreise sowie auf individuell vereinbarte Preise, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine Barauszahlung des Rabatts oder seine Verrechnung als Guthaben mit anderen Forderungen ist ausgeschlossen. Der Rabatt ist nicht übertragbar und an die Mitgliedschaft des Kunden gebunden.
(7) Der Rabatt gilt ausschließlich für Bestellungen von Girando-Rohwaren, die während einer aktiven Mitgliedschaft aufgegeben werden (vorbehaltlich Absatz 2); maßgeblich ist der Zeitpunkt der Bestellung. Mit Beendigung der Mitgliedschaft, insbesondere durch Kündigung oder Rücktritt nach § 5, entfällt der Rabatt automatisch und ohne dass es einer gesonderten Mitteilung des Anbieters bedarf. Eine rückwirkende Geltendmachung des Rabatts für Bestellungen außerhalb des Zeitraums einer aktiven Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
(8) Befindet sich der Kunde mit fälligen Entgelten nach § 6 in Verzug oder ist die Mitgliedschaft aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund berechtigt ausgesetzt oder gesperrt, ruht der Rabatt für die Dauer der Störung; er lebt mit deren Beseitigung wieder auf.
(9) Aus dem Rabatt nach Absatz 1 ergibt sich keine Verpflichtung des Kunden zur Abnahme von Girando-Rohwaren in bestimmtem Umfang oder überhaupt. Der Anbieter sichert weder ein bestimmtes Sortiment noch eine bestimmte Verfügbarkeit einzelner Artikel oder ein bestimmtes Liefergebiet zu.
(10) Sortiment, Verfügbarkeit und Listenpreise der Girando-Rohwaren richten sich ausschließlich nach den gesonderten Liefer- und Verkaufsbedingungen des Anbieters als Großhändler und können sich nach Maßgabe dieser Bedingungen ändern. Der Rabattsatz nach Absatz 1 bleibt hiervon unberührt; der Rabatt wird stets in unveränderter Höhe von 4 % auf den jeweils gültigen Netto-Listenpreis zum Bestellzeitpunkt gewährt. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Artikel, Verfügbarkeiten oder Listenpreise besteht nicht.
(11) Der Rabatt ist von den Entgelten für den SaaS-Dienst unabhängig. Eine ganze oder teilweise Nichtnutzung des Rohwaren-Bezugs durch den Kunden mindert weder die Grundgebühr noch die Provision oder sonstige Vergütungen nach § 6 und begründet keinen Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder Ausgleich. Auch bei Beendigung des Vertrags besteht kein Anspruch auf einen anteiligen Ausgleich für den Rabattvorteil.
§ 11 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden
(1) Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Produkte und deren Bewerbung, seine Preise, Speisekarten-, Zusatzstoff- und Allergenangaben, Öffnungszeiten, Liefergebiete sowie für die Einhaltung sämtlicher lebensmittel-, hygiene-, preis-, steuer- und gewerberechtlicher Vorgaben.
(2) Vertragspartner des Endkunden hinsichtlich der bestellten Speisen und Getränke ist ausschließlich der Kunde. Der Kunde stellt die korrekte steuerliche Erfassung (z. B. über sein Kassensystem) sicher.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten (Logo, Bilder, Texte, Marken) verfügt, und dass diese Inhalte nicht gegen Rechte Dritter oder geltendes Recht verstoßen.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der vorstehenden Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 12 Nutzungsrechte
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Dienst im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Alle Rechte an der Software, der Plattform und den vom Anbieter erstellten Gestaltungen verbleiben beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern. Am Vertragsende endet das Nutzungsrecht.
(3) Inhalte und Kundendaten des Kunden bleiben dessen Eigentum. Der Anbieter ist berechtigt, diese im erforderlichen Umfang zur Leistungserbringung zu verarbeiten.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 14 Verfügbarkeit, Wartung, Support
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Geplante Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, angekündigt.
(2) Zeiten, in denen der Dienst aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters nicht verfügbar ist (insbesondere Störungen bei Drittanbietern wie Hosting-, Zahlungs- oder Messaging-Diensten, höhere Gewalt), gelten nicht als Nichtverfügbarkeit, die der Anbieter zu vertreten hat.
(3) Support wird im vereinbarten Umfang per E-Mail bzw. den angegebenen Kanälen geleistet.
§ 15 Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass der Dienst während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht.
(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist.
(3) Eine Beschaffenheitsgarantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als „Garantie" in Textform bezeichnet ist.
§ 16 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Bestellungen oder mittelbare Schäden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen.
(4) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
§ 17 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Streik, Ausfälle von Telekommunikations- oder Drittanbieterdiensten, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse), befreien den Anbieter für ihre Dauer von der Leistungspflicht.
§ 18 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
§ 19 Referenznennung
Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden unter Nennung des Namens und Logos als Referenz anzugeben, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.
§ 20 Änderungen der AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. geänderte Rechtslage, neue Funktionen) erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier (4) Wochen, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 21 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus diesem Vertrag bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Ludwigsburg).
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: Juni 2026.
Girando